Gesetzlich erlaubte Ladenöffnungszeiten: Montag bis Freitag 5:00 bis 21:00 Uhr, Samstag bis 18:00 Uhr.
Die tatsächlichen Öffnungszeiten der Geschäfte sind unterschiedlich, meist von 09.00 – 18.00 Uhr (Lebensmittelgeschäfte ab 08.00 Uhr), samstags bis 13.00 bzw. 17.00 Uhr.
Sonderregelungen mit längeren Öffnungszeiten bestehen in Tourismusorten. Geschäfte in Bahnhöfen und auf Flugplätzen sind während der Verkehrszeiten (teilweise bis 23:00 Uhr) offen.
sind in Tabaktrafiken zu Originalpreisen, in Hotels, Restaurants, Kaffeehäusern und Gaststätten mit Aufschlag erhältlich.
Bedeutende Einkaufsstraßen sind z.B.
Die längsten Einkaufsstraßen Österreichs
Nehmen Sie sich Zeit für einen Marktbesuch: Seien es die bunte Vielfalt und das internationale Flair des Wiener Naschmarktes, die regionalen Schmankerln auf den Bauernmärkten oder das geschäftige Treiben auf den immer zahlreicher werdenden Floh- und Trödelmärkten: Sie finden bestimmt, was Sie suchen! Einen besonders schönen Rahmen bieten die Adventmärkte, auf denen Weihnachtsschmuck, Lebkuchen und Kunsthandwerk verkauft werden.
Marktfrisch - Die schönsten Märkte Österreichs
Eine besondere Bedeutung kommt dem österreichischen Kunsthandwerk zu. Wählen Sie aus
Oder Sie entscheiden sich für ein kulinarisches Mitbringsel, z.B. Kernöl und Schilcher-Wein aus der Steiermark, die echten Salzburger Mozartkugeln, die berühmte Wiener Sachertorte, den Zauner-Stollen aus Bad Ischl, edle Weine aus dem Burgenland und Niederösterreich oder Schnäpse und Brände.
Touristen mit Wohnsitz außerhalb der EU können bei einem Einkauf von über 75 Euro eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erhalten. Dafür muss im Geschäft ein eigenes Formular ausgestellt, die Ware innerhalb von drei Monaten ausgeführt und die Ausfuhr durch einen Stempel des EU-Grenzzollamts bestätigt werden.
Den Voucher, mit dem Sie beim Verlassen des EU-Binnenmarktes die Mehrwertsteuer refundiert bekommen, erhalten Sie in allen Geschäften mit dem Zeichen "Global Refund TAX FREE SHOPPING" bzw. "Premier TAX FREE".
Achtung: Für Touristen mit Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union ist die Mehrwertsteuerrückvergütung leider nicht möglich.