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Recht

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Für Sie als Importeur sind besonders folgende vier österreichische Rechtsgebiete von Bedeutung: Vertragsrecht, Devisenrecht, Ausfuhrbestimmungen und Begleitpapiere sowie Schiedsverfahren in Österreich. Hier finden Sie die Grundlagen und Ansprechpartner für weitergehende Informationen.

 
Inhalt:

Grundlagen des österreichischen Vertragsrechts

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Vertragsrecht sind im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und in dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt. Das UGB enthält die einschlägigen Bestimmungen für alle Unternehmensgeschäfte.

Österreichisches Vertragsrecht basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können daher ihre vertraglichen Beziehungen frei regeln, sofern Vertragsbestimmungen nicht sitten- oder gesetzwidrig sind. Unter einem Vertrag werden die übereinstimmenden Willenserklärungen von Angebot und Annahme verstanden. Grundsätzlich sind weder Angebot noch Annahme formgebunden. Nach österreichischem Recht sind auch mündliche Vereinbarungen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Vereinbarungen im Wege schlüssiger Handlungen (stillschweigende Vereinbarung) voll rechtswirksam. Es bestehen jedoch einige Ausnahmen von dieser Formfreiheit, etwa in Bezug auf Vereinbarungen über Sicherheitsleistungen, Versicherungsverträge und manche Vereinbarungen, die dem Konsumentenschutz unterliegen. Diese Verträge müssen schriftlich formuliert werden, um wirksam zu sein. Noch strengere Formvorschriften gelten für den Notariatsakt. Ein Notariatsakt ist vor allem für Gesellschaftsgründungen und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen erforderlich.

Unternehmensgeschäfte werden typischerweise auf Basis der Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB) einer der vertragsschließenden Parteien abgewickelt. Nach österreichischem Recht dürfen AGBs den Vertragspartner nicht unverhältnismäßig benachteiligen und gelten nur, sofern der Vertragspartner den AGBs zugestimmt hat.

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