Mit dem System der Rot-Weiß-Rot – Karte können Interessenten aus Nicht-EU-Staaten anhand objektiver Kriterien unmittelbar erkennen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zuwandern können. Das Punktesystem basiert auf den folgenden Kriterien:
- Qualifikation
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- Alter
- Studium in Österreich (bei besonders Hochqualifizierten)
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist auf 24 Monate befristet und ermöglicht eine Beschäftigung beim Arbeitgeber, für den sie beantragt wurde. Danach kann die Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragt werden, die dem Inhaber einen freien Arbeitsmarktzugang gewährt.
Personen, die über die Rot-Weiß-Rot – Karte nach Österreich zuwandern, müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse nachweisen (sie unterliegen nicht der Pflicht „Deutsch vor Zuzug"). Mit Sprachkenntnissen in Deutsch oder Englisch können aber Punkte gesammelt werden.
Familienangehörige von Arbeitskräften, die über die Rot-Weiß-Rot – Karte zuwandern unterliegen keiner Quotenpflicht und erhalten eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit sofortigem freien Arbeitsmarktzugang. Für Familiengehörige sind die Bestimmungen „Deutsch vor Zuzug" zu beachten.
Auch auf Ebene der Europäischen Union wurden Zuwanderungsregelungen für qualifizierte Arbeitskräfte geschaffen, die in jedem einzelnen EU-Staat umgesetzt wurden. In Österreich geschah dies durch die „Blaue Karte EU".
Für besonders hoch qualifizierte Zuwanderer gelten folgende attraktive Rahmenbedingungen:
- Sie müssen nicht vorab ein Arbeitsplatzangebot vorweisen.
- Erreichen sie die Mindestpunktezahl (mindestens 70 von 100 Punkten) erhalten sie ein 6-monatiges Visum, um sich vor Ort in Österreich einen Job zu suchen („job-seeker-Visum").
- Finden sie in diesen 6 Monaten einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz, wird ihnen ohne weitere Arbeitsmarktprüfung die Rot-Weiß-Rot – Karte erteilt.
Das Punktesystem für besonders Hochqualifizierte (PDF, 0.1MB) stellt neben den allgemeinen Kriterien Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter auf besondere Qualifikationen und Fähigkeiten ab, die am österreichischen Arbeitsmarkt stark nachgefragt werden.
Ab dem Jahr 2019 kann per Verordnung für bestimmte Berufe, in denen ein Bedarf an Arbeitskräften besteht, die Mindestpunkteanzahl auf 65 Punkte herabgesetzt werden.
Für das Jahr 2019 sind dies folgende Berufe:
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen für Starkstromtechnik
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen für Maschinenbau
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen für Datenverarbeitung
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen für Schwachstrom- u. Nachrichtentechnik
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen soweit nicht anderweitig eingeordnet
- Diplomingenieure/Diplomingenierinnen für Wirtschaftswesen
- Wirtschaftstreuhänder/Wirtschaftstreuhänderinnen
- Ärzte/Ärztinnen
Das „job-seeker-Visum" kann bei der zuständigen österreichischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden.
Ist eine visumsfreie Einreise möglich, kann der Antrag für die Rot-Weiß-Rot – Karte während des visumsfreien Aufenthalts auch gleich direkt in Österreich gestellt werden.
Informieren Sie sich über das Verfahren der Antragstellung und machen Sie mithilfe des online-Punkterechners einen Erst-Check, ob die Kriterien erfüllt werden.
Gewisse Berufe werden in Österreich stark nachgefragt und es herrscht in diesem Bereich ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Für Fachkräfte aus aller Welt gibt es daher in diesen Bereichen gute Jobchancen. Über die Rot-Weiß-Rot –Karte besteht die Möglichkeit, vereinfacht nach Österreich zuzuwandern und hier einen den Qualifikationen entsprechenden Beruf auszuüben.
Jährlich wird anhand des Bedarfs am Arbeitsmarkt eine Liste mit Mangelberufen erstellt und veröffentlicht. Ab dem Jahr 2019 können nun auch zusätzlich Mangelberufe für einzelne Bundesländer in der Fachkräfteverordnung festgelegt werden.
Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten können die Rot-Weiß-Rot – Karte unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Sie haben eine Berufsausbildung in einem dieser Mangelberufe abgeschlossen.
- Sie verfügen über ein Jobangebot in Österreich, das mit dem entsprechendem gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindestentgelt und einer etwaigen betriebsüblichen Überzahlung entlohnt wird.
- Sie erreichen die erforderliche Mindestpunkteanzahl (mindestens 55 von 90 Punkten) des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen (PDF, 0.1MB) .
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann entweder bei der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland oder direkt in Österreich beantragt werden, insbesondere wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist.
Informieren Sie sich über das Verfahren der Antragstellung und machen Sie mithilfe des online-Punkterechners einen Erst-Check, ob die Kriterien erfüllt werden.
Personen aus Nicht-EU-Staaten können am vielseitigen österreichischen Arbeitsmarkt auch im Rahmen der Zuwanderungsschiene „sonstige Schlüsselkräfte" Fuß fassen. Eine Zuwanderung mittels Rot-Weiß-Rot – Karte ist für internationale Schlüsselkräfte unter folgenden Bedingungen möglich:
- Sie weisen ein Arbeitsplatzangebot mit dem erforderlichen Mindestentgelt vor. Regelmäßig gebührende Zulagen, Pauschalen (z.B. Überstundenpauschalen) und Sachbezüge können hierbei in das Bruttoentgelt eingerechnet werden. Mindestentgelt 2019:
- für unter 30-Jährige EUR 2.610 brutto pro Monat
- für über 30-Jährige EUR 3,132 brutto pro Monat
- Sie erreichen die erforderliche Mindestpunkteanzahl (mindestens 55 von 90 Punkten) des Punktesystems für sonstige Schlüsselkräfte (PDF, 0.1MB) .
- Das Arbeitsmarktservice stellt im Zuge einer Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren) fest, dass keine geeignete Arbeitskraft für den angestrebten Job am österreichischen Arbeitsmarkt verfügbar ist.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann entweder bei der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland oder direkt in Österreich beantragt werden, insbesondere wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist.
Informieren Sie sich über das Verfahren der Antragstellung und machen Sie mithilfe des online-Punkterechners einen Erst-Check, ob die Kriterien erfüllt werden.
Österreichs Wirtschaft ist geprägt von einem starken Unternehmertum mit hoher Exportquote und Innovationskraft. Der Standort im Herzen Europas macht Österreich zu einem Dreh- und Angelpunkt zwischen den Industrieländern Westeuropas und den Wachstumsmärkten in Mittel- und Osteuropa. Angehende Unternehmer aus aller Welt können von diesen guten Wettbewerbsbedingungen und der Internationalität des Standorts Österreich profitieren.
Über die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte aus Nicht-EU-Staaten ist eine Zuwanderung und Gründung eines Unternehmens in Österreich möglich.
Die beabsichtigte Erwerbstätigkeit von selbständigen Schlüsselkräften muss insbesondere hinsichtlich
- des mit dieser Tätigkeit verbundenen Transfers von Investitionskapital in Höhe von mind. EUR 100.000,- oder
- der Schaffung von neuen oder der Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen
von gesamtwirtschaftlichem Nutzen sein oder - alternativ - zumindest eine Bedeutung für eine Region haben. Diese Voraussetzungen müssen in einem Businessplan schlüssig dargestellt und durch ein schriftliches Gutachten des Arbeitsmarktservice (AMS) positiv bewertet werden.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann entweder bei der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland oder direkt in Österreich beantragt werden, insbesondere wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist.
Hier finden Sie die Details zur Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte.
Start-Up-GründerAb Oktober 2017 werden Start-up-Gründer als qualifizierte Zuwanderer in das Rot-Weiß-Rot-Kartensystem mit einbezogen und ein eigenes Punktesystem (PDF, 0.1MB) für sie etabliert.
Jungunternehmer mit Gründungsabsichten können eine Rot-Weiß-Rot - Karte erwirken, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Erreichen der Mindestpunkteanzahl (50 von 85 Punkten)
- Entwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien und deren Einführung in den Markt
- Vorlage eines schlüssigen Businessplans für die Gründung und den Betrieb
- Ausüben einer aktiven Rolle in der Geschäftsführung durch den Antragsteller
- Nachweis von Kapital in Höhe von EUR 50.000 (davon zumindest die Hälfte Eigenkapital)
Nach zwei Jahren besteht für Start-up-Gründer die Möglichkeit auf die Rot-Weiß-Rot - Karte plus umzusteigen – bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- Beschäftigung von mindestens zwei Vollzeitarbeitskräften
- tatsächliche persönliche Ausübung von wesentlichem Einfluss auf die Geschäftsführung
- Erreichen eines Jahresumsatzes in Höhe von mindestens EUR 200.000 oder Sicherung der Finanzierung von zumindest EUR 100.000
- tatsächliches Anbieten oder Entwicklung eines innovativen Produktes oder Dienstleistung.
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird mittels schriftlichen Gutachtens des Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft. Mit dem Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist für den Start-up-Gründer ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang verbunden. Werden die Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus nicht erfüllt, können Start-up-Gründer nach zwei Jahren auf eine Niederlassungsbewilligung umsteigen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann entweder in der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland oder direkt in Österreich beantragt werden, insbesondere wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist.
Junge Menschen aus aller Welt kommen nach Österreich, um das Studienangebot der Universitäten und Fachhochschulen zu nutzen. Während ihres Studiums erwerben sie die Fachkenntnisse der jeweiligen Studienrichtung und machen sich mit Sprache, Kultur und Arbeitswelt vertraut. Mit diesen erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen stellen sie für die österreichische Wirtschaft ein enormes Potenzial dar.
Für Studienabsolventen aus Nicht-EU-Staaten gelten erleichterte Bedingungen, um eine Rot-Weiß-Rot –Karte zu erwerben und hier zu arbeiten.
- Sie können nach Abschluss ihres Studiums noch weitere 12 Monate in Österreich bleiben, um einen Arbeitsplatz zu suchen, wenn sie zumindest den 2. Studienabschnitt eines Diplomstudiums, ein Bachelorstudium, ein Masterstudium oder ein (PhD-) Doktorratsstudium zur Gänze an einer Österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität abgeschlossen haben.
- Sie können die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen, wenn ein Jobangebot vorliegt, das ihrem Ausbildungsniveau entspricht und bei dem sie das vorgeschriebene Mindestentgelt verdienen.
Mindestentgelt 2019: EUR 2.349 brutto pro Monat
- Sie müssen kein Punktesystem durchlaufen, auch das Ersatzkraftverfahren durch das Arbeitsmarktservice entfällt.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann direkt in Österreich während des 12-monatigen Aufenthalts beantragt werden. Nähere Informationen finden sich auf dem Migrationsportal.
Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums:
Studierende aus Nicht-EU-Staaten können schon während ihres Studiums Praxiserfahrungen sammeln und bis zu 20 Wochenstunden arbeiten.
Im Rahmen der Erteilung der Beschäftigungsbewilligung (Antrag erfolgt durch Arbeitgeber) wird kein Ersatzkraftverfahren durchgeführt. Damit fällt die wesentliche Hürde bei der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung weg.Die Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglicht internationalen Fachkräften und deren Familien sich in Österreich ein gemeinsames Leben aufzubauen.
Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte bzw. einer „Blauen Karte EU" können eine sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen. Diese ermöglicht es ihnen, ebenfalls nach Österreich zuzuwandern:
- Die Zuwanderung von Familienangehörigen ist nicht limitiert (keine Quote).
- Sie haben sofortigen freien Arbeitsmarktzugang.
- Es müssen allerdings bereits vor der Einreise Deutschkenntnisse auf A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden („Deutsch vor Zuzug")
- Für Familienangehörige von besonders Hochqualifizierten und von Inhabern einer Blauen Karte EU gilt „Deutsch vor Zuzug" nicht. Sie müssen vorab keine verpflichtenden Deutschkenntnisse vorweisen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann entweder in der zuständigen österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat im Ausland oder direkt in Österreich beantragt werden, insbesondere wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist.
Informieren Sie sich hier über die konkreten Schritte einer Antragstellung.