Von 17. November bis 6. Dezember 2020 gilt in Österreich wieder ein harter Lockdown. Der Lockdown bringt keine Änderungen bei den aktuellen Einreiseregelungen von Kroatien nach Österreich. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Österreich ist allerdings nur sehr eingeschränkt gestattet und ggf. bei einer behördlichen Kontrolle glaubhaft zu machen.
Es empfiehlt sich bei dienstlich oder geschäftlich bedingten Reisen nach Österreich, eine Schlüsselarbeitskraftbestätigung des österreichischen Arbeitgebers bzw. eine Auftragsbestätigung oder Terminbestätigung des österreichischen Auftraggebers/Geschäftspartners mitzuführen.
Darüber hinaus ist der Handel weitgehend geschlossen. Ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, KfZ- und Fahrradwerkstätten und –verleih. Restaurants und Lokale bleiben geschlossen bzw. dürfen nur Speisen/Getränke zum Mitnehmen anbieten. Hotels bleiben geschlossen, außer für die Nutzung für berufliche Zwecke. Schulen schließen und stellen auf Distance Learning um.
Maskenpflicht gilt nun auch im Auto, wenn man mit Personen außerhalb des Haushalts unterwegs ist.