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aktuelle EINREISEBESTIMMUNGEN NACH KROATIEN

Ab 1. April 2021 Einreise mit PCR- oder ANTIGEN-Test sowie Impfbestätigung möglich 
© ADVANTAGE AUSTRIA
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Reisende, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien einreisen, die sich nicht auf der grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen: 

  • negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Tupfernahme bis zur Ankunft am Grenzübergang). Wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden. 
  • Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben. Ausnahmsweise, im Falle eines Einzeldosis-Impfstoffes, eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn sie die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze erhalten haben.
  • Bestätigung, dass sich der Reisende von der SARS-COV-2-Virusinfektion erholt hat, nachdem er zuvor einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest hatte. Diese ist frühestens am 11. Tag und spätestens bis zum 180. Tag ab dem positiven Test gültig.
  • oder einen PCR- oder Antigen-Schnelltest unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von 10 Tagen anzuwenden.

Ausnahmen von den oben genannten Verpflichtungen sind:

  • Arbeitnehmer oder Selbstständige, die wichtige Aufgaben erfüllen, einschließlich Gesundheitspersonal, Grenz- und entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter, laut den Richtlinien zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern während der COVID-19-Pandemie, sofern sie nicht in der Republik Kroatien oder außerhalb der Republik Kroatien länger als 12 Stunden bleiben
  • Schüler, Studenten und Praktikanten, die täglich ins Ausland reisen, sofern sie sich nicht länger als 12 Stunden in der Republik Kroatien oder außerhalb der Republik Kroatien aufhalte
  • Seeleute und Arbeitnehmer im Verkehrssektor oder Transportdienstleister, einschließlich LKW-Fahrer, die Waren zur Verwendung im Hoheitsgebiet des Staates transportieren, und solche, die nur auf der Durchreise sind;
  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die eine Einladung von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das Funktionieren dieser Organisationen (Militär- und Polizeibeamte sowie humanitäres und ziviles Schutzpersonal) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist;
  • Personen, die aus dringenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen, einschließlich Journalisten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Reisende auf der Durchreise, die verpflichtet sind, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen
  • Patienten, die aus dringenden gesundheitlichen Gründen reisen
  • Die Bestimmungen über Grenzarbeitnehmer gelten auch für andere Kategorien von Reisenden, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihres Berufs häufig die Staatsgrenze überschreiten müssen (z. B. Sportler, die für Sportvereine in einem Nachbarland spielen)
     
    Reisende, die eine der zuvor genannten Ausnahmen darstellen, sind verpflichtet, bei der Einreise in die Republik Kroatien glaubwürdige Unterlagen vorzuweisen, um die Gründe für die Befreiung nachzuweisen.

Drittstaatsangehörige, die weder Familienangehörige von Staatsangehörigen der Schengen-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern sind, noch über eine langfristige Aufenthaltsberechtigung, oder ein nationales Langzeitvisum verfügen, dürfen nur im Falle von einer dringenden Reise in die Republik Kroatien einreisen. Weitere Informationen und Ausnahmen finden Sie HIER.

Der Transit über Kroatien ist weiterhin ohne Zwischenstopp möglich, solange die Ausreise innerhalb von 12 Stunden gesichert ist und das Zielland eine Einreise erlaubt. 

Auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums sind die Einreisebestimmungen auch in deutscher Sprache zu finden. 

Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich bzw. Kroatien entnehmen Sie bitte der Kroatien-Seite des WKÖ-Portals.