Mit Hilfe des Förderprogramms zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, (die ungarische Abkürzung lautet VNT) sollen Produktionsunternehmen, die wegen der COVID-Krise finanzielle Probleme bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, gefördert werden.
Im Rahmen der Förderung erhalten Unternehmen eine nicht rückzahlbare Bargeldunterstützung in Form einer Vorauszahlung bis 31. Dezember 2022. Für das Förderprogramm stehen insg. 30 Mrd. HUF (ca. 83,3 Mio. EUR) zur Verfügung.
Am 9. Mai wurde die entsprechende Verordnung des Außenministers im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht, die die detailierten Bedingungen des Förderprogramms beinhaltet.
Berechtigte Antragsteller: Unternehmen mit Sitz, Standort oder einer Zweigniederlassung in Ungarn, mit dem Status eines mittleren oder Großunternehmens nach EU Definition; bestimmte Sektoren sind aber ausgenommen. Ein weiteres Kriterium ist, dass das Unternehmen in Ungarn mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen muss.
Teilnahmebedingungen
Der Antragsteller erklärt in seinem Fördermittelantrag, dass:
- er sich am 31. Dezember 2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten definiert hat, jedoch wegen der COVID-Krise finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Firma aufgetreten sind;
- der Umsatz oder der Auftragsbestand augrund der COVID-Krise mind. um 25% zurückgegangen ist;
- er nicht für den wirtschaftlichen Rückgang verantwortlich ist und mit Sorgfalt gehandelt hat;
- die entstandenen Verluste nicht versichert sind oder dass die Versicherung keinen vollständigen Ausgleich für die entstandenen Verluste vorsieht;
- er mit der Investition nicht vor der Antragstellung begonnen hat.
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich das Unternehmen
- Bis zum 31. Dezember 2022 eine Investition von mindestens 2 Mio. EUR in Ungarn zu verwirklichen.
- Die Mitarbeiterzahl ab Antragstellung bis zum Abschluss der Investition, jedoch mindestens bis zum 31. Dezember 2022 beizubehalten; UND
- mindestens weitere 25 Arbeitsplätze zu schaffen ODER
- eine Steigerung der Umsatzerlöse und Bruttolöhne um mind. 15% zu erzielen und diesen Anstieg in den folgenden zwei Jahren nach Abschluss der Investition aufrechtzuerhalten.
Maximaler Umfang der Förderung:
- Der Förderbetrag beträgt max. 1,8 Mio. EUR
- 20% der Investitionssumme in den entwickelten Regionen Ungarns
- 33% der Investitionssumme in weniger entwickelten Regionen (Komitaten Szabolcs-Szatmár-Bereg, Békés, Borsod-Abaúj-Zemplén, Nógrád, Jász-Nagykun-Szolnok, Somogy and Baranya)
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in englischer Sprache auf der Webseite und in der entsprechenden Präsentation von HIPA (Hungarian Investment Promotion Agency).
Am 17. März 2021 haben wir in Zusammenarbeit mit der Förderberatungskanzlei Blucron Kft. im Rahmen eines virtuellen Austrian Business Circles die ungarische Förderlandschaft und die Struktur der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 vorgestellt sowie praktische Informationen zur Beantragung von Fördermitteln in Ungarn gegeben. Die Präsentation von unserem Vortragenden, Herrn Nils BLUNCK (Förderberater und Geschäftsführer der Blucron Kft.), können Sie unter diesem Link abrufen. und die Video-Aufzeichnung auf Youtube hier abrufen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.