Laut §4/A der am 31.12.2020 modifizierten Regierungsverordnung Nr. 261/2011. (XII. 7.) müssen seit dem 1.1.2021 kommerzielle (ab 3,5 Tonnen) wie auch im Werksverkehr (ab 7,5 Tonnen) durchgeführte Warenbeförderungen in, nach, aus und durch Ungarn (d.h. auch Transitlieferungen) bzw. in Ungarn getätigten Kabotage-Transporte vorläufig im öffentlich zugänglichen IT-System der Verkehrsbehörde (System für die vorläufige elektronische Genehmigungsregistrierung – BIREG) registriert werden.
Ausnahme ab 4. Februar 2021, 0 Uhr
Laut der am 27. Jänner veröffentlichten Modifizierung sind internationale, kommerzielle Warenbeförderungen, die mit einer EU-Gemeinschaftslizenz (laut EU-Verordnung Nr. 1072/2009 Artikel 4) durchgeführt werden, sowie Warenbeförderungen im Rahmen des Werksverkehrs von dieser Registrierungspflicht ausgenommen.
Diese Modifizierung wird aber erst am 4. Februar 2021 (8 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung) in Kraft treten!
D.h. diese Warenbeförderungen sind ab 4. Februar an keine Registrierung der Firma bzw. der Lieferstrecke gebunden.
Laut Rechtsansicht des Fachverbandes MKFE (Verein Ungarischer Güterbeförderer) fällt der innergemeinschaftliche Werksverkehr auch dann unter diese Ausnahme, wenn die Firma über keine EU-Gemeinschaftslizenz verfügt. Eine Klarstellung zu diesem Punkt seitens des zuständigen ungarischen Ministeriums wird noch erwartet.
Ab 4. Februar sind daher folgende Warenbeförderungen (einschließlich Leerlauf) in, nach, aus und durch Ungarn an eine Registrierung im BIREG-System gebunden:
- internationale, kommerzielle Warenbeförderungen im Straßenverkehr ab 3,5 Tonnen und
- internationaler Werksverkehr im Straßenverkehr ab 3,5 Tonnen,
wenn diese mit CEMT-Genehmigung oder mit einer anhand eines bi- oder multilateralen Abkommens ausgestellten Genehmigung durchgeführt werden bzw.
- in Ungarn getätigte Kabotage-Transporte.
Das System soll in Zukunft die Kontrolle jeglicher obligatorischer Transportdokumente aller Transportaufgaben in Echtzeit gewährleisten und dadurch stabile IT-Grundlagen für den Schutz des ungarischen Transportmarktes schaffen.
Nach Auskunft des Ministeriums für Innovation und Technologie als zuständige Stelle werden seitens der Behörden bis zum 31.1. bei Versäumnissen lediglich Verwarnungen erteilt. Zusätzlich soll bei falschen Registrierungen über die entsprechende richtige Vorgehensweise informiert werden und auch eine allgemeine Informationskampagne soll in dieser Zeit umgesetzt werden. Ab dem 1.2.2021 soll sanktioniert werden: das Strafmaß für eine fehlende BIREG-Registration liegt bei 800.000 HUF (ca. 2.200 Euro), sollte der Ent- oder Beladeplatz seinen Kontrollverpflichtungen nicht nachkommen, werden 300.000 HUF (ca. 830 Euro) fällig.
Die der Registrierungspflicht zugrundeliegende Online-Plattform ist in vier Sprachen (HU, DE, EN, RU) erreichbar.
Die Registrierung muss im BIREG-System der Fahrzeughalter oder eine von ihm bevollmächtigte Person (z. B. Fahrer) nach Vorregistrierung vornehmen.
Um österreichischen Firmen bei der Registrierung und der Anmeldung der Transporte zu helfen, hat das AußenwirtschaftsCenter Budapest diese Anleitung erstellt.
Pro Firma ist die Registrierung einer Person/Administrator ausreichend. Diese Person kann nach erfolgter Registrierung im System die Namen der Fahrer eintragen.
Der Kundendienst zum BIREG-System ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: bireg@itm.gov.hu
Ein telefonischer Support ist leider weiterhin nicht gegeben.
Sollten Sie weitere Informationen über das BIREG erfahren wollen oder sich zum aktuellen Stand der Einführung erkundigen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail.