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Blaue Karte EU

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Personen aus Nicht-EU-Staaten können unter folgenden Bedingungen mittels „Blaue Karte EU" nach Österreich zuwandern:

  • Sie haben ein Studium mit 3-jähriger Mindestdauer abgeschlossen.
  • Sie weisen ein Jobangebot für mindestens sechs Monate vor, das einer hochqualifizierten Beschäftigung und ihrer Ausbildung entspricht.
  • Sie können nachweisen, dass sie in ihrem zukünftigen Job das vorgeschriebene Mindestentgelt verdienen werden:
    Mindestentgelt 2024: EUR 47.855 brutto pro Jahr
  • Das Arbeitsmarktservice stellt im Zuge einer Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftverfahren) fest, dass keine geeignete Arbeitskraft für den angestrebten Job am österreichischen Arbeitsmarkt verfügbar ist.

Die „Blaue Karte EU" kann für 24 Monate erteilt werden, anschließend besteht die Möglichkeit eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus zu beantragen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Beantragung der Blauen Karte EU.