Immunitätsausweis (Schutzkarte) der Personen, die über keine TAJ-Nummer (HU Krankenversicherungsnummer) verfügen
- wenn der nicht ungarische Staatsangehörige über keinen Reisepass oder Personalausweis verfügt, enthält der Immunitätsausweis die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung der betroffenen Person.
- In diesem Fall ist der Immunitätsausweis in Verbindung mit der Aufenthaltsgenehmigung gültig.
- In diesem Fall hält der medizinische Dienstleistungsanbieter im EESZT (elektronische Plattform für medizinische Dienstleistungen) auch die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung fest.
- Im Falle von Personen, die über keine „TAJ”-Versicherungsnummer verfügen und aufgrund der Geimpftheit oder der Infektion Anspruch auf den Immunitätsausweis haben, bildet der Betreiber des EESZT – wenn die betroffene Person noch keinen hat – einen technischen Identifizierungscode und verbindet den Namen und die im EESZT festzuhaltenden Daten der betroffenen Person mit diesem Code.
- Der Impfpass wird von der Regierungsbehörde der Hauptstadt Budapest auf Antrag innerhalb von 8 Tagen ausgestellt.
- Im Antrag müssen folgende Daten angegeben werden:
- der Name,
- die Reisepassnummer,
- die Nummer des Personalausweises oder
- die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung,
- sowie die Anschrift.
- Der Antrag kann in den Kundenbüros der Regierungbehörde nur persönlich vorgelegt werden.
- Die Behörde gibt anstelle der Versicherungsnummer TAJ die o.e. Daten dem Betreiber des EESZT weiter.
- Für Personen ohne Versicherungsnummer TAJ sichert der Betreiber des EESZT keine Applikation.
- Falls die betroffene Person darum ersucht, ist der Impfpass durch persönliche Übergabe zuzustellen.
- Die o.e. Daten werden vom Ministerium für Außenhandel und auswärtige Angelegenheiten bis zur Zustellung verwaltet.