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Schutzkarte (Impfpass) ohne TAJ-Nummer

Am 3. Mai wurde die Regierungsverordnung Nr. 222/2021 veröffentlicht, welche Bestimmungen in Bezug auf die Schutzkarten von Personen beinhaltet, die über keine TAJ-Nummer (Sozialversicherungsnummer) in Ungarn verfügen. Die Regierungsverordnung tritt mit 13. Mai in Kraft.
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Immunitätsausweis (Schutzkarte) der Personen, die über keine TAJ-Nummer (HU Krankenversicherungsnummer) verfügen  

  • wenn der nicht ungarische Staatsangehörige über keinen Reisepass oder Personalausweis verfügt, enthält der Immunitätsausweis die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung der betroffenen Person. 
  • In diesem Fall ist der Immunitätsausweis in Verbindung mit der Aufenthaltsgenehmigung  gültig.
  • In diesem Fall  hält der medizinische Dienstleistungsanbieter im EESZT (elektronische Plattform für medizinische Dienstleistungen) auch die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung fest.
  • Im Falle von Personen, die über keine „TAJ”-Versicherungsnummer verfügen und aufgrund der Geimpftheit oder der Infektion Anspruch auf den Immunitätsausweis haben, bildet der Betreiber des EESZT – wenn die betroffene Person noch keinen hat – einen technischen Identifizierungscode und verbindet den Namen und die im EESZT festzuhaltenden Daten der betroffenen Person mit diesem  Code.  
  • Der Impfpass wird  von der Regierungsbehörde der Hauptstadt Budapest auf Antrag innerhalb von 8 Tagen ausgestellt.
  • Im Antrag müssen folgende Daten angegeben werden:
    • der Name,
    • die Reisepassnummer,
    • die Nummer des Personalausweises oder 
    •  die Nummer der Aufenthaltsgenehmigung,
    • sowie die Anschrift. 
       
  • Der Antrag kann in den Kundenbüros der Regierungbehörde nur persönlich vorgelegt werden.
  • Die Behörde gibt anstelle der Versicherungsnummer TAJ die o.e. Daten  dem Betreiber des EESZT weiter. 
  • Für Personen ohne Versicherungsnummer TAJ sichert der Betreiber des EESZT keine Applikation.
  • Falls die betroffene Person darum ersucht, ist der Impfpass durch persönliche Übergabe zuzustellen. 
  •  Die o.e. Daten werden vom Ministerium für Außenhandel und auswärtige Angelegenheiten bis zur Zustellung verwaltet.