Vor genau 60 Jahren, am 15. Mai 1964, wurde das "Anwerbeabkommen" zwischen Österreich und der Türkei unterzeichnet. Eines der Ergebnisse ist, dass es heute starke soziale und geschäftliche Verbindungen zwischen zwei Ländern gibt.
Das Anwerbeabkommen, in Österreich allgemein als "Anwerbeabkommen" bekannt, war ein bilaterales Abkommen, das die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte erleichterte, um den Arbeitskräftemangel in Österreich in einer Zeit des Wirtschaftswachstums und der Vollbeschäftigung zu beheben. Sie ermöglichte die organisierte und geregelte Migration türkischer Arbeitskräfte nach Österreich und markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte der Arbeitsmigration zwischen unseren Ländern.
Das Abkommen hatte nachhaltige Auswirkungen auf die demografische Zusammensetzung und kulturelle Vielfalt Österreichs. In der ersten Runde 1965 starteten rund 3.100 türkische Staatsbürger ihr Vorhaben in Österreich. 1969 lebten und arbeiteten bereits rund 11.000 türkische Staatsangehörige in Österreich. Zu diesem Zeitpunkt kam fast jeder zehnte ausländische Arbeitnehmer aus der Türkei. Anfang der 1970er Jahre wurde der höchste jährliche Zuwachs mit über 5.000 Personen verzeichnet. Neue Arbeitskräfte wurden auch durch türkische Mitarbeiter rekrutiert, die bereits in österreichischen Unternehmen und deren Netzwerken in der Türkei tätig sind.
Im Laufe der Jahre ist die türkische Gemeinschaft gewachsen und hat sich in allen Bereichen der österreichischen Gesellschaft etabliert, einschließlich Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik. Heute sind viele der ehemaligen Arbeitsmigranten zu Österreicherinnen und Österreichern geworden und tragen mit ihren Familienangehörigen und Nachkommen zur kulturellen Vielfalt und zum sozioökonomischen Gefüge Österreichs bei und bereichern die multikulturelle Landschaft des Landes.
Das Anwerbeabkommen, in Österreich allgemein als "Anwerbeabkommen" bekannt, war ein bilaterales Abkommen, das die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte erleichterte, um den Arbeitskräftemangel in Österreich in einer Zeit des Wirtschaftswachstums und der Vollbeschäftigung zu beheben. Sie ermöglichte die organisierte und geregelte Migration türkischer Arbeitskräfte nach Österreich und markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte der Arbeitsmigration zwischen unseren Ländern.
Das Abkommen hatte nachhaltige Auswirkungen auf die demografische Zusammensetzung und kulturelle Vielfalt Österreichs. In der ersten Runde 1965 starteten rund 3.100 türkische Staatsbürger ihr Vorhaben in Österreich. 1969 lebten und arbeiteten bereits rund 11.000 türkische Staatsangehörige in Österreich. Zu diesem Zeitpunkt kam fast jeder zehnte ausländische Arbeitnehmer aus der Türkei. Anfang der 1970er Jahre wurde der höchste jährliche Zuwachs mit über 5.000 Personen verzeichnet. Neue Arbeitskräfte wurden auch durch türkische Mitarbeiter rekrutiert, die bereits in österreichischen Unternehmen und deren Netzwerken in der Türkei tätig sind.
Im Laufe der Jahre ist die türkische Gemeinschaft gewachsen und hat sich in allen Bereichen der österreichischen Gesellschaft etabliert, einschließlich Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik. Heute sind viele der ehemaligen Arbeitsmigranten zu Österreicherinnen und Österreichern geworden und tragen mit ihren Familienangehörigen und Nachkommen zur kulturellen Vielfalt und zum sozioökonomischen Gefüge Österreichs bei und bereichern die multikulturelle Landschaft des Landes.