Verpackungen von Lebensmitteln, Wein, Textilien und Chemikalien, aber auch von andern Produkten, müssen Markierungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen.
Das CE-ZeichenDas CE-Zeichen bestätigt die Übereinstimmung mit grundlegenden, von der EU festgelegten Sicherheitsnormen für folgende Güter:
- Maschinen
- Baumaterialien
- Telekommunikationseinrichtungen
- medizinische Geräte
- Sportartikel
- Spielzeuge
- Explosivstoffe
Die CE-Markierung kann vom Produzenten oder seinem EU-Importeur erworben werden. CE-gekennzeichnete Produkte können in allen EWR-Staaten frei gehandelt und verkauft werden, ohne dass es im Bestimmungsland einer weiteren Prüfung des Produktes bedarf.
Mit dem EU-Beitritt hat Österreich die Einfuhrbestimmungen und das Zollsystem der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Innerhalb des europäischen Binnenmarktes gibt es keine Zölle. Als Zollunion hat die EU einen gemeinsamen Außenzoll.
Zolltarife
Der durchschnittliche EU Importzoll beträgt ca. 2%. Ca. 70% aller Waren können aber zollfrei in die EU eingeführt werden. Der österreichische Zolltarif basiert auf dem TARIC, dem integrierten Tarif der EU. Zölle können von der EU auch ausgesetzt werden, sofern die zu importierenden Produkte nicht in der EU hergestellt werden.
Präferenzzölle
Das Generalized System of Preferences (GSP) legt die Bedingungen für Präferenzzölle für den Import aus Entwicklungsländern fest. Zusätzlich existiert eine Reihe von Sonderabkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Entwicklungsländern. Um diese Präferenzzölle in Anspruch nehmen zu können, muss ein Ursprungszeugnis vorgelegt werden.
Informationen
Allgemeine Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
Austria
Zentrale Auskunftstelle der österreichischen Zollverwaltung
Zollamt Klagenfurt Villach
Ackerweg 19
9500 Villach
Austria
+43 50 233 740
+43 50 233-5964053
zollinfo@bmf.gv.at
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/zollauskuenfte.html
Informationen zu den Zoll- und den Einfuhrbestimmungen der EU:Muster
Ein zollfreier Import von Mustern ohne kommerziellen Wert ist möglich. Dabei kann eine entsprechende Kennzeichnung oder Entwertung erforderlich sein. Für eine temporäre Einfuhr nach Österreich kann ein Carnet ATA verwendet werden.
Die Importbestimmungen der EU sind prinzipiell liberal. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen und Restriktionen:
- Importquoten
- Antidumping-Zölle
- UN-Embargos
Sonderregelungen gibt es bei gewissen Produkten wie z.B.
- Textilien
- Eisen und Stahl
- landwirtschaftliche Produkte
- Kriegsmaterial
- sogenannte dual-use-Güter
sowie im Handel mit China.
Informationen über Importquoten und Einfuhrlizenzen erhalten Sie beim
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1
1011 Wien
Austria
+43 1 71100 0
+43 1 71100 8386
service.wirtschaft@bmaw.gv.at
https://www.bmaw.gv.at/
Für einige landwirtschaftliche Güter sind Importlizenzen erforderlich. Diese Güter sind in einem Warenkatalog festgelegt. Außerdem sind besondere Vorschriften bei Verpackung und Etikettierung zu beachten.
Die Lizenzen werden ausgestellt von:
Agrarmarkt Austria - AMA
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Austria
Damit Waren aus Ländern außerhalb der EU frei in Österreich und damit auf dem Markt der EU zirkulieren können, muss eine Zollerklärung abgegeben werden. Der Deklarant muss in der Gemeinschaft ansässig sein. Die Zolldeklaration muss bei dem Zollamt eingereicht werden, bei dem die Waren in Kürze vorgelegt werden oder wurden.
Ausnahmen:
- Transitgüter oder Güter der vorübergehenden Einfuhr
- Lieferungen, deren Gesamtwert die statistische Schwelle von EUR 1.000 nicht überschreitet
Weitere Dokumente
Für die Verbringung von Waren von außerhalb der EU nach Österreich müssen weitere Dokumente vorgelegt werden.
Handelsrechnung
Die Handelsrechnung besteht in der Regel aus einer vollständigen Beschreibung der importierten Waren:
- Gewicht
- Abmessungen
- Menge
und aus Angaben:
- zum Ursprungsland
- zum Spediteur
- zum Empfänger und
- zum Ausfuhrland.
Zwei Kopien der Handelsrechnung müssen der Zollbehörde zusammen mit dem Luftfrachtbrief oder Frachtbrief vorgelegt werden.
Ursprungszeugnis
Bei Gütern, für die Präferenzzölle gewährt werden, ist ein Ursprungszeugnis nötig. Bei Textilien bestehen zusätzliche Informationsvorschriften. Für einige Waren kann eine Nicht-Präferenz-Bescheinigung erforderlich sein.
Besondere Bestimmungen
Lizenzen und verschiedene Bescheinigungen wie Pflanzengesundheitszeugnisse und Veterinärbescheinigungen müssen bei der Einfuhr von bestimmten Produkten vorgelegt werden. Vom Aussterben bedrohte Tierarten dürfen nicht importiert werden. Der Transport von lebenden Tieren unterliegt speziellen Regelungen.