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Konditionen

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Bedingungen die den reibungslosen Geschäftsablauf garantieren: Wir informieren Sie über die in Österreich übliche Vertragserstellung, die Preisgestaltung und über Zahlungskonditionen.
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In einem Angebot an einen österreichischen Käufer sollten Sie folgende Informationen festhalten: 

  • Präzise Beschreibung der Ware 
  • Preis inkl. Rabatt in EUR oder USD
  • Lieferkonditionen gemäß Incoterms
  • Illustrierte Werbebroschüren
  • Produktmuster sind bei Konsumgütern üblich
  • Lieferfrist
  • maximale Liefermengen
  • Gültigkeitsdauer des Angebots

Das Angebot sollte in Deutsch oder Englisch abgefasst werden. 

Die Preiserstellung kann sowohl in EUR, als auch USD erfolgen. Häufig werden Waren DDP (Delivery Duty Paid) oder DDU (Delivery Duty Unpaid) und CIF (Cost Insurance Freight) angeboten. Wir raten Ihnen, die INCOTERMS zu verwenden. 

Bestätigung

Nach getätigter Bestellung erwarten österreichische Firmen eine Bestätigung ihrer Bestellung durch den Lieferanten. Sollten in der Bestellung Konditionen des Angebots verändert worden sein, muss der Lieferant diese ausdrücklich bestätigen.

Vertrag

Verträge mit einem österreichischen Käufer können sehr frei in Form und Inhalt abgeschlossen werden. Inhaltliche Beschränkungen bei Verträgen gibt es vor allem zum Schutz von Konsumenten.

Form

Verträge können schriftlich und auch mündlich abgeschlossen werden, wesentlich ist die Willensbekundung. Beim Abschluss von Verträgen empfiehlt sich aber die Schriftform.

Eigentumsübergang und Lieferkonditionen

Der Eigentumsübergang findet beim Warenkauf bzw. Warenverkauf nicht mit der Vertragsunterzeichnung, sondern mit der Warenübergabe an den Käufer oder z.B. den Frachtführer statt. Für die Regelung der Lieferkonditionen empfiehlt es sich, die Incoterms zu verwenden.

Der Zahlungsverkehr erfolgt im Rahmen der liberalen Devisenvorschriften im Bank- und Postverkehr problemlos. Es bestehen keine Beschränkungen. Zahlungsfristen werden im Regelfall individuell vereinbart und sind je nach Branche unterschiedlich.

Als Richtwert können Sie folgende Zahlungsziele ansehen:

  • innerhalb von zehn Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit Skonto
  • innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung netto

Häufig wird vom Lieferanten eine Bestätigung des erteilten Auftrages erwartet. Oft wird Eigentumsvorbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers bleibt.

Zur Sicherung Ihrer Forderungen stehen Ihnen mehrere Instrumente der Forderungsbesicherung zur Verfügung. Der Eigentumsvorbehalt ist weit verbreitet und dient in erster Linie der Sicherung der Kaufpreisforderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer. 

Eigentumsvorbehalte

Der Verkäufer bleibt beim Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Der Eigentumsvorbehalt kann formlos vereinbart werden, die Schriftform wird aber dringend angeraten. Im Falle des Konkurses des Käufers hat der Verkäufer das Recht, die durch Eigentumsvorbehalt besicherte Ware zurückzuerhalten.

Weitere Möglichkeiten der Forderungsbesicherung

Weitere häufig genutzte rechtliche Formen der Forderungsbesicherung sind:

  • Sicherheitsleistungen (Pfand)
  • Patronatserklärungen
  • Bankbürgschaften
  • Übertragungen von Rechtsansprüchen (Zession)
  • Hypotheken

Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung unterstützen sollen. Sie werden von der International Chamber of Commerce (ICC) mit Hauptsitz in Paris erarbeitet, herausgegeben und weiterentwickelt.

Incoterms regeln im Verhältnis Verkäufer – Käufer im Wesentlichen , wer den Transport organisiert, wer die Kosten dafür bezahlt und wer das Risiko trägt, wenn im Laufe des Transportes etwas schief geht. Durch Vereinbarung werden Sie Bestandteil Ihres komplexen Export- bzw. Importvertrages und müssen daher mit allen anderen juristischen Klauseln Ihres Vertrages harmonieren.

Incoterms erleichtern den internationalen Handel ungemein und unterstützen Geschäftsleute aus verschiedenen Ländern eine „einheitliche Sprache" zu sprechen. Zu den bekanntesten Incoterms gehören EXW (Ex Works), CIF (Cost Insurance and Freight) oder zum Beispiel DDU (Delivered Duty Unpaid). Die aktuellste Version der Incoterms ist aus dem Jahr 2020. 

Mehr Informationen über Incoterms finden Sie auf der Homepage der ICC Austria oder in englischer Sprache auf www.incoterms.com

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