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Verkauf und Transport

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Für Ihre Verkäufe nach Österreich bietet sich eine Vielzahl von Vertriebswegen vom traditionellen Importhandel bis zur importierenden Industrie an. Für den Transport steht eine ausgezeichnete Infrastruktur zur Verfügung.
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Für die Einfuhr von Waren nach Österreich stehen viele Wege offen:

  • traditioneller Importhandel
  • Großhandel
  • direkt importierender Einzelhandel
  • Einkaufskooperationen der Genossenschaften
  • direkt importierende Industrie
  • eigene Zweigniederlassungen
  • Vertrieb über Handelsvertreter

Verkauf über Großhandelsimporteure

Der Verkauf über Großhandelsimporteure ist die gängigste Methode der Einfuhr von Waren nach Österreich. Viele dieser Händler sind auch im Export tätig. Einige Importeure führen Waren aus der ganzen Welt ein. Andere spezialisieren sich auf bestimmte Regionen oder Länder.

Einfuhr von Waren durch Einzelhändler, Industrien und Hersteller

Auch Einzelhändlern ist nach österreichischem Geschäftskodex die Einfuhr von Waren gestattet. Große Ketten, Versandhäuser und Warenhäuser sind gleichzeitig wichtige Importeure, besonders aus Überseeländern. Auch einige Industrien und kleinere Hersteller sind sowohl als Händler als auch als Importeure tätig.

Einfuhren aus Übersee

Einfuhren aus Übersee erfolgen aufgrund des relativ kleinen Markts und der vergleichsweise geringen benötigten Mengen häufig nicht direkt, sondern über einen Importeur in einem anderen europäischen Land, am häufigsten in Deutschland.

Der selbständige Handelsvertreter (auch: Handelsagent) ist der ideale Vertriebskanal, um den österreichischen Markt zu erobern. Er tritt nicht in eigenem Namen sondern auf Rechnung des Auftraggebers auf. Nur wenn er Umsätze tätigt, wird eine Provision fällig.

Handelsagentensuche

Sie suchen nach einem selbständigen Vertreter in Österreich? Unter www.handelsagenten.at steht Ihnen eine Online-Datenbank zur Verfügung. Sie können darin selbst den passenden Handelsagenten nach Branche, Stichwörtern und Vertretungsgebiet suchen oder eine Vertretungs-Anfrage schalten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Anzeige im vierteljährlich erscheinenden Magazin „CONTACT“, das an alle Handelsagenten in Österreich versendet wird.

Weitere Fragen richten Sie bitte an:

Bundesgremium der Handelsagenten


c/o Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Austria

+43 5 90900 3200
+43 5 90900 287
handel5@wko.at
http://www.handelsagenten.at

Handelsvertretergesetz und Vertretungsvertrag

Sie möchten mit einem Handelsagenten zusammenarbeiten? In Österreich ist die Vertretung von Unternehmern durch Handelsagenten weit verbreitet und hat eine gute rechtliche Basis. Das österreichische Handelsvertretergesetz folgt den EU-Bestimmungen.

Es empfiehlt sich, in einem schriftlichen Vertretungsvertrag die Rechte und Pflichten von Unternehmer und Handelsagent festzuhalten. Grundsätzlich sind im österreichischen Handelsvertretergesetz ohnehin die Mindestansprüche eines Vertreters wie z.B. Kündigung und Abfertigungsansprüche geregelt.

Eine Kündigung des Vertretungsvertrages ist an Fristen gebunden. In außergewöhnlichen Fällen wie z.B. Vertrauensbruch, Betrug oder Vertragsbruch ist auch eine fristlose Kündigung von beiden Seiten möglich. Auch dieser Bereich ist im Handelsvertretergesetz geregelt.

Nach Beendigung einer Geschäftsbeziehung steht es dem Handelsvertreter grundsätzlich frei, die Vertretung eines Konkurrenten zu übernehmen. Dieses Recht kann nicht eingeschränkt werden.

Auf der Website des Bundesgremiums der Handelsagenten finden Sie einen Muster-Vertretungsvertrag in mehreren Sprachen sowie weitere Informationen zu EU- und österreichischem Vertreterrecht.

Aufgrund seiner zentralen Lage ist Österreich ein wichtiges Transitland. Im Transit und im nationalen Verkehr nimmt der LKW-Transport die führende Rolle ein. Ungefähr 30% aller Güter werden auf der Schiene transportiert. Das liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt.

Straßengüterverkehr

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz von über 127.000 km Länge. Auf Autobahnen und Schnellstraßen entfallen 2.200 km.

Bitte beachten Sie:

  • Für Lkw, ausgenommen der Transport von verderblichen Waren, gilt ein Nacht- und Wochenendfahrverbot.
  • Für alle Fahrzeuge über 3,5 t wird eine kilometerbezogene Straßenabgabe eingehoben.
  • Die Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw über 3,5t beträgt in geschlossenen Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h.
  • Österreich ist Mitglied der TIR-Konvention (Carnet TIR) und der internationalen Konvention über die temporäre Einfuhr von Waren mittels Carnet ATA.


Schienentransport

Österreich verfügt über ein Schienennetz von ca. 5.600 km Länge. Die größten Anbieter für Schienengütertransport sind die Österreichische Bundesbahnen AG sowie die Rail Cargo Austria AG.

Gütertransport per Schiff

Österreich ist ein Binnenland und der Seetransport konzentriert sich auf die wichtigste Wasserstraße, die Donau. Der Rhein-Main-Donau Kanal ermöglicht es, Waren mit dem Schiff von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer zu transportieren.

Kontaktadressen von Anbietern für den Gütertransport finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich/Fachverband für Schifffahrt.

Luftfracht

Auf dem Luftweg werden nur ca. 0,3% (Stand 2022) des österreichischen Güterverkehrsvolumens transportiert. Die Flughäfen bieten alle Möglichkeiten für das Handling von Luftfracht.

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Letzte Änderung : 2025-02-11