Das österreichische Rechtssystem baut auf römischem Recht auf und ist in einem Stufenbau hierarchisch gegliedert. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist einer der ältesten Privatrechtskodizes der Welt.
Stufenbau der Rechtsordnung
Der Stufenbau der Rechtsordnung besagt, dass Gesetze und Verordnungen höherwertigen Normen (Verfassung, Gesetzen) entsprechen müssen. Die höchste Stufe nehmen die österreichische Bundesverfassung und einzelne Verfassungsgesetze sowie die EU-Beitrittsakte ein. Untergeordnet sind einfache Bundesgesetze und Landesgesetze. Auf Basis dieser können von den staatlichen Behörden Verordnungen bzw. Bescheide erlassen werden.
In Österreich existiert kein Case-Law System (Fallrecht). Das bedeutet, dass der Richter in seiner Entscheidung oder Auslegung frei ist, frühere Urteile können aber in der Argumentation Verwendung finden.
Mit dem EU-Beitritt am 1.1.1995 hat Österreich den Rechtsbestand der EU übernommen. Österreich ist auch Mitglied zahlreicher internationaler rechtlicher Konventionen, u.a. beim New Yorker Schiedsgerichtsübereinkommen 1958 und bei der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (internationales UN-Kaufrecht).