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Pass und Visum

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Welche Dokumente brauchen Sie für die Einreise nach Österreich? Hier finden Sie die Antwort und alle nötigen Detailinformationen.
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Reisedokumente

Gültiger Reisepass

Für EU-Bürger sowie für Bürger einiger anderer Staaten genügt ein amtlicher Personalausweis, in Sonderfällen auch ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Reisepass (nähere Informationen auf der Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten).

Visum 

Kein Visum benötigen: Staatsangehörige aller Nachbarstaaten Österreichs, der EU-Mitgliedstaaten, sowie zahlreicher weiterer Staaten. Auskünfte bei der österreichischen Botschaft bzw. beim österreichischen Konsulat im jeweiligen Land sowie auf der Website des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Laut Schengener Übereinkommen können visapflichtige Drittstaatsangehörige mit einem von jedem Schengenstaat ausgestellten Schengen-Visum oder Aufenthaltstitel auch in Österreich einreisen, ohne dafür einen weiteren österreichischen Sichtvermerk zu benötigen, sofern dieses Dokument nicht auf andere Länder eingeschränkt ist.

Passkontrollen

An den Landbinnengrenzen zu den Schengenstaaten Deutschland und Italien werden in der Regel keine Kontrollen mehr durchgeführt. Dies gilt auch im Flugverkehr auf den österreichischen Flughäfen bei Flügen in andere Schengenstaaten. Um bei stichprobenartigen Kontrollen einen Identitätsnachweis erbringen zu können, müssen Reisende jedoch auch im Schengen-Raum ihr Reisedokument mitführen.

Zu den Schengen-Ländern gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sowie die nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

Mitnahme von Haustieren im Reiseverkehr

Für Haustiere wie Hunde oder Katzen wird ab einem Alter von 12 Wochen ein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) in deutscher Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung benötigt. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, ist ein Heimtierausweis (pet pass) erforderlich. Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorgenommen wurde.