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Sozialpartnerschaft

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Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung. Diese Zusammenarbeit war eine Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und bildete die Basis für das weitere wirtschaftliche Wachstum.
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Dieses System der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft, zumeist kurz als „Sozialpartnerschaft“ bezeichnet, beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: das historisch gewachsene Zusammenwirken der Interessenverbände ist weitestgehend informell und nicht durch Gesetze geregelt.

Die Sozialpartnerschaft beschränkt sich nicht auf die Regulierung von Arbeitsbeziehungen. Auch die Kollektivverträge werden auf Arbeitgeberseite in aller Regel von der jeweiligen Unterorganisation der Wirtschaftskammer und auf Arbeitnehmerseite vom Österreichischen Gewerkschaftsbund abgeschlossen. Nach Schätzungen sind 90% bis 95% der in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer von einem Kollektivvertrag erfasst.

Die österreichische Besonderheit liegt darin, dass sich die Sozialpartnerschaft darüber hinaus auf praktisch alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik erstreckt. Deshalb gilt Österreich auch als Musterbeispiel des Korporatismus, also der umfassenden und koordinierten Interessenvertretung.

Die vier großen Interessenverbände

sind nicht bloß Interessenvertretungen im engeren Sinne, also Tarifpartner und Lobbyorganisationen mit Serviceleistungen für ihre Mitglieder. Sie sind darüber hinaus in vielfältiger Weise im politischen System Österreichs verankert. Während die Kammern gesetzliche Interessensvertretungen mit verpflichtender Mitgliedschaft für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind, ist der ÖGB ein Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft.

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