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F&E-Förderungen

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Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind laut EU-Recht generell als förderungswürdig einzustufen - und zwar unabhängig von Investitionsstandort und Unternehmensgröße.
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Forschungsförderung erfolgt direkt durch Zuschüsse, Darlehen und Haftungen und indirekt durch die Forschungsprämie, die steuerliche Begünstigung von F&E-Ausgaben. Die Förderungskonditionen sind abhängig von der Art des Forschungsvorhabens sowie von der Unternehmensgröße.

Steuerliche Forschungsförderung: Forschungsprämie

Für die Ausgaben, die bei Forschung bzw. experimenteller Entwicklung anfallen, können Unternehmen im Nachhinein eine Forschungsprämie in Höhe von 14% der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) geltend machen. Für die Auftragsforschung gilt, dass die Prämie für Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von höchstens EUR 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann.

Für die Geltendmachung der Forschungsprämie bei eigenbetrieblicher Forschung ist ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich. Die Prämie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht.

Folgende Förderungsagenturen unterstützen forschungswillige Unternehmen mit einem umfassenden Angebot an Förderungsmaßnahmen und Services:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Die FFG ist die zentrale Institution für die Förderung und Finanzierung von anwendungsorientierter Forschung, Technologie und Innovation.

Austria Wirtschaftsservice (aws)

Als Finanzierungs- und Förderungsbank der Republik Österreich unterstützt awsdie Gründung von forschungs- und technologieorientierten Unternehmen, unter anderem mit zinsengünstigen erp-Krediten, Zuschüssen und Garantien.