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Steuern

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Österreich bietet für Unternehmen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Privatpersonen gibt es Abkommen mit zahlreichen Staaten. Hier finden Sie die wichtigsten Formen der Besteuerung im Überblick.
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Körperschaftsteuer

In Österreich ansässige Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegen mit ihren gesamten Einkünften der Körperschaftsteuer. Gewinne werden dabei mit einem einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert.

Die effektive Durchschnittssteuerbelastung beträgt in Österreich laut BAK Taxation Index 2023 (herausgegeben von BAK Basel in Zusammenarbeit mit dem ZEW) 21,2 %. Damit fällt die Besteuerung niedriger aus als in Belgien (22,2 %), den Niederlanden (22,7 %), Italien (22,9 %), Frankreich (22,9 %),  Deutschland (29,3 %) und Spanien (29,6 %) .

Gruppenbesteuerung als großes Plus für Headquarters

Nach Ansicht der Steuerexperten des Wirtschaftsprüfers KPMG profitieren Unternehmen vor allem von der Gruppenbesteuerung. Für internationale Konzerne, aber auch kleinere ausländische Unternehmen mit Tochtergesellschaften bringt es enorme Vorteile, Geschäftsaktivitäten nach Österreich zu verlagern. Österreich bietet sich mit dieser Regelung als Headquarter-Standort hervorragend an, insbesondere für die Region Osteuropa.

Bei der Gruppenbesteuerung werden die Gewinne und Verluste inländischer Gruppenmitglieder und ebenso die Verluste ausländischer Gruppentöchter gegengerechnet und dadurch wird die Berechnungsbasis für die Körperschaftsteuer reduziert. Die Gruppenbesteuerung kann ab einer Beteiligungsquote von 50% und einer Aktie in Anspruch genommen werden.

Bei Unternehmenskäufen kann der aktivierte Firmenwert über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden, was in anderen Ländern derzeit nicht möglich ist.

Abschreibungsmöglichkeiten

Zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten senken die effektive Steuerbelastung für Unternehmen auf rund 22%.

Die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften liegt laut BAK Taxation Index 2023 (herausgegeben von BAK Basel in Zusammenarbeit mit dem ZEW) in Österreich bei 21,2%. Dafür sorgen zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten wie etwa der Verlustabzug oder die Übertragung stiller Reserven.

Forschungsfreibetrag

Mit der Anfang 2018 von 12 auf 14% erhöhten Forschungsprämie für Aufwendungen zur eigenbetrieblichen F&E sowie Auftragsforschung werden die Rahmenbedingungen für unternehmerische Innovationen weiter verbessert. Auf diese Prämie besteht ein Rechtsanspruch und sie wird in bar ausbezahlt.

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragsteuer beträgt für Privatpersonen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen 25%, wobei mit dieser Besteuerung vielfach bereits die Einkommensteuer abgegolten ist.

Belastungen wie Gewerbesteuer oder Vermögensteuer, die in anderen Ländern durchaus üblich sind, existieren in Österreich nicht.

Natürliche Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen (allen in- und ausländischen Einkünften) der österreichischen Einkommensteuer, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Eine Person begründet ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wenn sie sich länger als 183 Tage in Österreich aufhält. Ist die Aufenthaltsdauer geringer als 183 Tage und liegt auch kein Wohnsitz vor, so besteht die beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus bestimmten österreichischen Quellen.

Einkommensteuerpflichtig ist jenes Einkommen, das der Steuerpflichtige aus folgenden Einkünften erzielt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Diese Aufzählung ist taxativ. Das heißt, dass Einkünfte, die nicht unter diese Einkunftsarten fallen, nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Der Steuersatz für das Einkommen natürlicher Personen unterliegt einem progressiven Steuersatz zwischen 0% und 55% (ab 1 Mio. Euro Jahreseinkommen).

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