Inhalt

Gesundheit

Standard Content Module
Das österreichische Gesundheitssystem ist dank ausgezeichneter medizinischer Versorgung eines der besten weltweit. Durch hohe Investitionen in den medizinischen Fortschritt sind die heimischen Gesundheitseinrichtungen mit hochmoderner Technologie ausgestattet. Optimale Krankenversorgung, bedarfsorientierte Gesundheitsförderung und konsequente Prävention zählen zu den Prioritäten des österreichischen Gesundheitswesens.
listen

In Österreich wird das Gesundheitssystem großteils aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern finanziert, zu geringerem Teil auch aus privaten Mitteln, beispielsweise Rezeptgebühren, Selbstbehalte, Taggeld bei Spitalsaufenthalten oder Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen.

Die öffentliche Gesundheitsversorgung wird über die soziale Kranken- und Unfallversicherung abgedeckt. Deren Leistungen umfassen beispielsweise ambulante und stationäre Versorgung, medizinische Rehabilitation, Medikamente, Zuschüsse zu Heilbehelfen, Gesunden- und Vorsorgeuntersuchungen oder Wochengeld bei Geburt. Für die ambulante Versorgung sind niedergelassene Ärzte und die Ambulanzen der Krankenhäuser zuständig, die stationäre Versorgung erfolgt in den Krankenhäusern.

Für alle unselbständig Erwerbstätigen besteht die Pflichtversicherung. Auch ein Großteil der selbstständig Erwerbstätigen ist pflichtversichert. Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten in Familien mit Kindern können kostenlos mitversichert werden. Eine Selbstversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. 

Versicherte und deren Familienangehörige erhalten unkomplizierten Zugang zu Gesundheitsleistungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Sie können die medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten mit Krankenkassenverträgen und von öffentlichen Spitäler in Anspruch nehmen. Bestimmte Leistungen wie etwa Rezeptgebühren, Privatärzte und Privatspitäler, einige Zahnarztleistungen oder das Taggeld bei Krankenhausaufenthalten sind privat zu bezahlen. Ist eine Person nicht krankenversichert, hat sie die gesamten Kosten von in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen selbst zu tragen.

Bei nichtverschuldeter Erkrankung des Arbeitnehmers zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu einer gewissen Dauer weiter, die von der Betriebszugehörigkeit und der Art des Beschäftigungsverhältnisses abhängt. Danach erhält der kranke Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkassa, welches allerdings geringer ist als das Arbeitsentgelt.