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Rot-Weiss-Rot-Karte

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Seit 1. Juli 2011 gilt für die Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich die Rot-Weiß-Rot-Karte. Mit der Einführung dieses kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems (Punktesystem) hat Österreich im europäischen Vergleich eine Vorreiter-Rolle eingenommen.
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Es wird anhand von objektiven Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter …) klar dargelegt, welche Voraussetzungen von Zuwanderern erwartet werden; weiterer wesentlicher Punkt ist der Bedarf am österreichischen Arbeitsmarkt. Interessenten aus Drittstaaten können aufgrund dieses transparenten Systems unmittelbar erkennen, ob sie zuwandern können und unter welchen Voraussetzungen.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte richtet sich an folgende Personengruppen:
Besonders hoch qualifizierte Zuwanderer, die ein sehr wichtiges Potenzial für die heimische Wirtschaft darstellen, können auch ohne konkretes Jobangebot für einen Zeitrahmen von sechs Monaten nach Österreich kommen. Sie erhalten ein Visum zum Zweck der Arbeitssuche, wenn sie bei den Kriterien „besondere Qualifikationen und Fähigkeiten“, „Berufserfahrung“, „Sprachkenntnisse“, „Alter“ und/oder „Studium in Österreich“ mindestens 70 von 100 Punkten erfüllen. Wenn sie während ihres sechsmonatigen Aufenthalts in Österreich ein adäquates Arbeitsplatzangebot erhalten, wird ihnen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt.

Fachkräfte, die ein Arbeitsplatzangebot in einem Mangelberuf aufweisen, erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte, wenn sie 50 von 75 möglichen Punkten bei den Kriterien „Qualifikation“, „Berufserfahrung“, „Sprachkenntnisse“ und/oder „Alter“ erfüllen und sie für die beabsichtigte Beschäftigung das Mindestentgelt gem. Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zuzüglich einer betriebsüblichen Überzahlung erhalten.
Die Mangelberufe werden jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr festgelegt, die erste Fachkräfteverordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.
Sonstige Schlüsselkräfte erhalten unter folgenden Voraussetzungen die Rot-Weiß-Rot-Karte:
 
  • Vorliegen eines Arbeitsplatzangebots
  • mindestens 50 von 75 Punkten in den Kriterien „Qualifikation“, „Berufserfahrung“, „Sprachkenntnisse“ und „Alter“
  • für die zu besetzende offene Stelle keine geeignete Arbeitskraft am inländischen Arbeitsmarkt verfügbar ist (Arbeitsmarktprüfung)
  • monatliches Bruttoentgelt von 50% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für unter 30jährige (2011: 2.100 Euro) und 60 % für über 30jährige (2011: 2.520 Euro), jeweils zuzüglich Sonderzahlungen

Drittstaatsangehörige, die zumindest den 2. Studienabschnitt eines Diplomstudiums oder ein Masterstudium in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben, können nach Abschluss ihres Studiums weitere 6 Monate zur Jobsuche in Österreich bleiben. Weisen sie ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Arbeitsplatzangebot mit einem Mindestentgelt von 45% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2011: 1.890 Euro) auf, erhalten sie die Rot-Weiß-Rot-Karte. Ausländische Studienabsolventen müssen nicht das Punktesystem durchlaufen, es wird auch keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt.
Sofern mit der Erwerbstätigkeit ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen, insbesondere hinsichtlich des damit verbundenen Transfers von Investitionskapital und/oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden ist, kann selbständigen Schlüsselkräften eine Rot-Weiß-Rot-Karte erteilt werden.
Familienangehörige von Inhabern der Rot-Weiß-Rot-Karte unterliegen keiner Quotenpflicht und erhalten eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, die einen sofortigen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang inkludiert. Allerdings müssen sie vor der Einreise Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau vorweisen (A1 Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen 1) vorweisen.
Auf dem Migrationsportal www.migration.gv.at werden die Zuwanderungsmöglichkeiten nach Österreich detailliert dargestellt und ein Punktecheck (self assessment) angeboten, wodurch potenzielle Zuwanderer ihre Zuwanderungschancen online abfragen können.
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