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Barrierefreiheit

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Die Wirtschaftskammern Österreichs sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.advantageaustria.org

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen. Bei manchen Videos finden sich zwar Untertitel im Video, aber kein gesprochener Text dazu (Erfolgskriterium 1.2.1).

  • PDF und andere Office Dokumente: 
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
    Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.

  • Es fehlen die Bypass Blocks (Erfolgskriterium 2.4.1).

  • Für folgende Inhalte sind die Erfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) und 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht vollständig erfüllt:
    • Bei vielen Bildern (inklusive Logos) fehlt der Alternativtext. Dies wird in den meisten Fällen durch den Einsatz des title-Attributes ausgeglichen.
    • Die meisten Icons (z.B. Suchicon, Social-Media-Icons im Footer, Pfeilicons …) und einige leere Links auf der Seite (z. B. die Switches im Cookie-Consent, die Links im Teaserslider, Social-Media-Share-Buttons …) sind ohne Alternativtexte für Screenreader eingebunden.

  • Die Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) werden hier nicht vollständig erfüllt:
    • Die erforderliche Überschriften-Hierarchie kann nicht überall eingehalten werden.
    • Auf der Startseite gibt es keine Headline 1.
    • Beim Filter der Ländersuche ist eine leere Überschrift in Verwendung.
    • Beim Fresh View Magazin werden nicht alle Überschriften als Überschriften ausgezeichnet.

  • Bei vielen Elementen mit roter Schrift auf hellgrauem Hintergrund ist der Kontrast nicht ausreichend (4.08:1 statt 4.5:1), z.B. bei Inhaltsboxen, verschiedenen Buttons, Filterbuttons, ... Auch bei manchen Linktexten auf Hintergrundbildern wird der erforderliche Kontrast nicht immer erreicht. Dadurch ist das Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum) nicht vollständig erfüllt.

  • Das Erfolgskriterium 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit) wird bei folgenden Inhalten nicht oder nur teilweise erfüllt:
    • Der Video-Teaser, das Video im Overlay, diverse Filterbuttons, Checkboxen, Controls und die erweiterte Suche sind nicht mit Tastatur bedienbar.
    • Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit tritt bei „Mehr laden“-Controls, bei der Einzelauswahl in den Cookie-Einstellungen, der Länderauswahl, der Hauptsuche und bei manchen Komponenten im Fresh View Magazin auf.

  • Fehlender Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7) führt bei folgenden Elementen zu erschwerter Bedienbarkeit mit der Tastatur:
    • Länderauswahl, Hauptsuche, Logo, diverse Pfeile, Accordion-Überschriften bei den Cookie-Einstellungen, Plus-Minus-Icons beim Inhalts-Accordion, Filterbuttons, Icons und Buttons/Fresh View Magazin

  • Auf der Suchergebnisseite Firmen fehlt der Seitentitel (Erfolgskriterium 2.4.2).

  • Bei allen Suchfeldern und Filterfeldern, z. B. bei der Hauptsuche und beim Filter der Ländersuche fehlen die Labels (Erfolgskriterium 3.3.2).
  • Falsche ARIA-Referenzen beim Suchmodal und der Sprachenauswahl verstoßen gegen das Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.11.2021 erstellt.

Am 25.11.2024 erfolgte in einem Selbsttest eine Überprüfung der Ergebnisse.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. 
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Letzte Änderung : 11. Dezember 2024