Mit der neuen VIAC Schiedsordnung für Investitionsverfahren bietet VIAC eine eigene Verfahrensordnung an, die den Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, einschließlich der Beteiligung souveräner Parteien und der Auswirkungen auf Fragen des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Ordnung, Rechnung trägt und gleichzeitige eine kostengünstige Lösung bietet. Eine eigens dafür eingerichtete Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des VIAC Präsidiums und Sekretariats hat diese neue Verfahrensordnung erarbeitet. Die Regeln bieten eine erschwingliche und fortschrittliche Alternative, um Investitionsstreitigkeiten beizulegen.
Die Erarbeitung dieser neuen Regeln wurde zum Anlass genommen, auch die bestehenden Wiener Regeln für Handelsstreitigkeiten an neue Bedürfnisse und Entwicklungen des Marktes anzupassen sowie ein neues Geschäftsfeld, nämlich die Administration von Schiedsverfahren für erbrechtliche Streitigkeiten mit speziellen Regeln gemäß dem neuen Anhang 6, zu eröffnen.
Die VIAC Schieds- und Mediationsordnung 2021 und die neue VIAC Schieds- und Mediationsordnung für Investitionsverfahren sind auf alle Verfahren anwendbar, die nach dem 30. Juni 2021 eingeleitet werden.