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Lieferkettensorgfalts-pflichtenGesetz (LkSG) - ab Anfang 2024 gilt eine niedrigere Anwendungsschwelle -   mehr Unternehmen und mittelbar auch ihre (österreichischen) Zulieferer sind betroffen

In Deutschland ist das LKSG bereits im Juli 2021 in Kraft getreten. Seit 2024 gelten niedrigere Anwendungsschwellen (betroffen sind jetzt in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland) - und damit werden viele Fragen auch bei österreichischen Zulieferern in der Lieferkette aufgeworfen.

Am 1.2.24 konnten sich über 30 betroffene bzw. interessierte österreichische Unternehmen über die Rechtslage zum LKSG und den aktuell in den Trilog-Verhandlungen befindlichen europäischen Richtlinienentwurf für eine EU-weite Regelung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (die sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, "CSDDD") informieren.

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Miriam Abraham, ADVANTAGE AUSTRIA, Dr. André Depping, Dr. Daniel Walden, ADVANT BEITEN
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Wichtig ist es, gut informiert und vorbereitet zu sein - denn mit den sinkenden Anwendungsschwellen werden immer mehr Unternehmen betroffen sein. Das Seminar verschaffte den österreichischen Unternehmen den notwendigen Überblick über die Thematik - Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen. In einem interaktiven Workshop wurden nach einem grundlegenden Überblick anhand von Erfahrungsberichten und einem Planspiel Fallstricke aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten an die Hand gegeben, wie die Umsetzung dieser komplexen Problematik im eigenen Unternehmen gelingen kann.

Praktische Erfahrung mit der Umsetzung des LKSG lieferenten Diana Sanabria von der Hapag-Lloyd AG in Hamburg und Markus Fleisch von der Walser GmbH in Hohenems (Österreich).